C- und B-Trainerlizenzen, welche zum 31.12.2020 auslaufen, können ausnahmsweise ihre Fortbildungslerneinheiten online oder über Hospitationen 1. und 2. Bundesliga (nach Absprache mit dem Landeslehrwart) absolvieren.
Reaktivierung abgelaufener Trainerlizenzen:
Um länger abgelaufene Trainerlizenzen reaktivieren zu können, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Landeslehrwart aufzunehmen.
Dazu ist die Vorlage der abgelaufenen Trainerlizenz sowie der Nachweis der jeweils benötigten Schiedsrichterlizenz Voraussetzung.
Der Landeslehrwart wird mit Ihnen gemeinsam einen Fortbildungsplan entwickeln.
Nähere Informationen zur Anerkennung von Online-Fortbildungen siehe Lehrwesen.